Allgemeine Geschäftsbedingungen der Muck Automotive GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen der Muck Automotive GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) und ihren Vertragspartnern, die über den Onlineshop des Veranstalters auf der Website https://www.school-of-racing.com/ (nachfolgend „School of Racing“) gebucht wurden.
(2) Der Veranstalter bietet verschiedene Trainings, Events und Incentive Veranstaltungen an. Dazu gehören Renntrainings, Winter-Trainings, A-Lizenz Lehrgänge, Trackdays, Gruppenincentive, Incentive Veranstaltungen und Lifestyle Touren.
(3) Zu den Vertragspartnern gehören neben den „Privatkunden“ im Sinne von Verbrauchern nach § 13 BGB sowie „Firmenkunden“ im Sinne von Unternehmern gemäß § 14 BGB, auch „Incentitive-Kunden“, wobei diese wie Firmenkunden behandelt werden (nachfolgend alle „Besteller“). Sofern eine einzelne Bestimmung dieser AGB nur für eine bestimmte Art von Bestellern gelten soll, ist dies in der betroffenen Bestimmung explizit klargestellt.
(4) Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführt bzw. diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Produkte
(1) Die Produkte des Veranstalters sind Renntrainings, Winter-Trainings, A-Lizenz Lehrgänge Trackdays, Gruppenincentive, Incentive Veranstaltungen und Lifestyle Touren, sowie andere, auf der Website der School of Racing aufgeführte weitere Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen werden von einem Trainer betreut.
(2) Die Renntrainings können als Basic-Training, Pre-Level-Training und Pro-Level-Training gebucht werden (nachfolgend „Renntrainings“). Renntrainings werden mit dem eigenen Fahrzeug absolviert.
- Das Basic-Training vermittelt erste theoretische und praktische Kenntnisse über das Fahren auf einer Rennstrecke mit abschließendem Rennen.
- Das Pre-Level-Training baut auf dem Basic-Training auf und bietet vertiefende Kenntnisse in Fahrzeughandling auf Rennstrecken oder weitläufigen Außengeländen. Die genauen Leistungen variieren.
- Das Pro-Level-Training vermittelt optimales Fahren auf Rennstrecken mit höchstmöglichen Geschwindigkeiten.
(3) Das Winter-Training wird als Snow & Action Pre-Level Training und als Snow & Action Pro-Level Training angeboten. Es wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren.
- Beim Snow & Action Pre-Level Training werden Fahrhilfen des Fahrzeugs deaktiviert und das Driften erlernt.
- Beim Snow & Action Pro-Level Training werden Kenntnisse im Driften vertieft und andere Manöver wie das Abfangen schleudernder Fahrzeuge oder ungebremste Spurwechsel erlernt.
(4) A-Lizenz Lehrgänge ermöglichen den Erwerb einer A-Lizenz, die danach beim DMSB beantragt werden kann. Gefahren wird mit dem eigenen Fahrzeug oder einem vom Veranstalter gestellten Fahrzeug.
(5) Bei Trackdays wird mit dem eigenen Fahrzeug auf Rennstrecken frei in verschiedenen Startklassen gefahren.
(6) Bei Gruppenincentives organisiert der Veranstalter die Nutzung einer Rennstrecke durch Sportclubs.
(7) Bei Incentive Veranstaltungen organisiert der Veranstalter die Nutzung einer Rennstrecke durch Fahrzeughersteller.
(8) Bei Lifestyle Touren organisiert der Veranstalter für ein Autohaus eine Ausfahrt zu einer Rennstrecke und anschließende Benutzung eben jener.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentationen der Veranstaltungen und der damit zusammenhängenden Leistungen des Veranstalters auf dessen Website stellen jeweils kein auf den Abschluss eines Vertrags mit den Vertragspartnern gerichtetes, verbindliches Angebot des Veranstalters dar. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Besteller beim Bestellvorgang im Onlineshop auf der Website des Veranstalters zunächst eine oder mehrere der präsentierten Veranstaltungen, wie z.B. ein Fahrtraining oder einen Trackday in den Warenkorb einlegt. Eine Veranstaltung im Warenkorb bedeutet dabei jeweils die Anmeldung für eine Person. Nach dem Einlegen in den Warenkorb kann der Besteller durch Betätigen des Buttons „In den Warenkorb“ die Anzahl der Anmeldungen für eine in den Warenkorb eingelegte Veranstaltung ändern oder durch Betätigen des Entfernen-Buttons „rotes X“ eine Veranstaltungsanmeldung wieder aus dem Warenkorb entfernen. Soll eine Veranstaltungsanmeldung mehrfach vorgenommen werden, ist diese dann im Warenkorb in der gewünschten Anzahl aufgeführt. Der Besteller kann so etwaige Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen. Nach Auswahl des Zahlungsmittels (Kreditkarte, Sofort Überweisung, SEPA Lastschrift), der Eingabe der persönlichen Daten des Bestellers – bzw. bei Abweichung von Besteller und Teilnehmer zusätzlich der Eingabe der persönlichen Daten des Teilnehmers – und Bestätigung dieser AGB (deren Abruf, Ausdruck und Speicherung in wiedergabefähiger Form vor Vertragsschluss möglich ist), kann der Besteller vor Versand der Bestellung sämtliche von ihm gemachten Eingaben auf Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls noch einmal ändern und dem Veranstalter anschließend seine Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“ online übermitteln. Hierdurch gibt der Besteller gegenüber dem Veranstalter ein verbindliches Angebot ab. Nach Abgabe der Bestellung und somit des Angebots des Bestellers erhält der Besteller auf elektronischem Wege vom Veranstalter eine Bestellbestätigung, die die Annahme durch den Veranstalter darstellt. Diese Bestellbestätigung und somit Annahme des Veranstalters wird in der Regel per E-Mail versendet. Mit ihr kommt der Vertrag mit dem Veranstalter zustande.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird vom Veranstalter gespeichert. Die Bestelldaten, die AGB werden dem Besteller unverzüglich nach Vertragsschluss durch den Veranstalter in Textform übermittelt.
(3) Nach Vertragsschluss und Bezahlung der jeweiligen Veranstaltungsgebühr innerhalb der in § 6 (1) dieser AGB bestimmten Frist, ist der Besteller bzw. der Teilnehmer berechtigt, an der angemeldeten Veranstaltung teilzunehmen.
§ 4 Besondere, ergänzende Teilnahmebedingungen
(1) Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere diejenigen der StVO.
(2) Eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3/B ist zwingend erforderlich und auf Verlangen vorzuzeigen. Es besteht Gurtpflicht. Der Konsum von Rauschmitteln jedweder Art, insbesondere von Alkohol und Drogen sowie kognitive Fähigkeiten beeinflussenden Medikamenten ist nicht gestattet. Bei einem Verstoß behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betroffene Person von der Veranstaltung auszuschließen.
(3) Teilnehmen dürfen nur angemeldete Personen, die im Besitz einer auf ihren Namen lautenden Anmeldebestätigung sind, ,die Veranstaltungsgebühr entrichtet und den Haftungsverzicht unterzeichnet haben (nachfolgend „Teilnehmer“). Der Teilnehmer kann von dem Besteller abweichen.
(4) Besondere Teilnahmebedingungen ergeben sich aus der Website School of Racing, über die die Veranstaltung gebucht werden kann. Dort aufgenommene Teilnahmebedingungen werden explizit Teil dieser AGB.
(5) Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer ist der Veranstalter berechtigt vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (vertraglichen Rücktrittsrecht). Das vertragliche Rücktrittsrecht kann bis zum Antritt der Veranstaltung durch den Teilnehmer ausgeübt werden.
(6) Begleitpersonen, die nicht selbst als Teilnehmer angemeldet sind, dürfen gerne als Zuschauer teilnehmen. Sie dürfen an den Veranstaltungen weder als Fahrer, noch als Bei- oder Mitfahrer teilnehmen. Der Geländeeigentümer ist berechtigt, dieser Begleitpersonen den Zutritt zum Gelände zu verweigern.
(7) Die Fahrbahn darf ohne Erlaubnis des Trainers nicht betreten werden. Während des Kurses ist den Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen unbedingt Folge zu leisten. Ein Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass es einer vorherigen Verwarnung bedarf In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der für die Teilnahme gezahlten Gebühren, Aufwendungsersatz oder sonstige Kosten.
(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen.Der Teilnehmer hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz.
(8) Die dem Teilnehmer bekannte Platz- und Betriebsordnung (vergleiche Aushang in den Schulungscontainern) ist bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten.
(9) Die Teilnahme an den Veranstaltungen durch Personen mit Behinderungen kann beschwerlich oder unmöglich sein. Bei bestehenden Behinderungen ist der Veranstalter vor der Buchung zu informieren, damit individuelle Lösungen gefunden werden können. Die Mitnahme von Tieren ist nur in gesetzlichen Ausnahmefällen gestattet.
§ 5 Leistungen und Preise
(1) Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß der Beschreibung auf der Website.
(2) Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie zum Beispiel Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für deren Inhalt. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.
§ 6 Zahlungs- und Stornobedingungen
(1) Zahlungsziel ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und 14 Tagen vor Veranstaltungstermin. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben.
(2) Für jede Mahnung wird nach Verzugseintritt eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
(3) Bei Stornierungen fallen Stornogebühren an:
- bis einschließlich 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50%
- bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungstermin 80%
- bis einschließlich 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%.
(4) Bei Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht einem Nichterscheinen gleich. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer dies nicht zu vertreten hat.
(5) Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für schlechtes Wetter und/oder defekte bzw. nicht unter den herrschenden Wetterbedingungen einsatzfähige Teilnehmer-Fahrzeuge keine speziellen Storno- oder Kulanzregelungen vorgesehen werden können. Es gelten ausschließlich die oben genannten Stornofristen und –gebühren.
§ 7 Gewährleistung/Leistungsstörungen
(1) Der Veranstalter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen, wenn dies zumutbar ist. Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(3) Der Veranstalter ist nicht verantwortlich – und leistet insoweit keine Gewähr – für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für die Teilnahme eines vom Veranstalter Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen.
(4) Bei Rechtsgeschäften mit Privatkunden im Sinne von § 13 BGB, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Ferner haftet der Veranstalter für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Veranstalter, seine Erfüllungsgehilfen und Vertreter. Der Veranstalter haftet zudem für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für den Veranstalter bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, dem Mindestlohngesetz und aus der Übernahme einer Garantie. Schließlich haftet der Veranstalter für Schäden aus der Verletzung von Kardinalspflichten durch den Veranstalter, seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Besteller bzw. der Teilnehmer vertrauen darf. Wenn der Veranstalter seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt haben, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt, der für den Veranstalter zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vertragstypisch und vorhersehbar war.
(2) Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
§ 9 Versicherungen für eigene Fahrzeuge
Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung ist verpflichtet selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls einer Fahrzeug-Vollversicherung bzw. einer darüber hinausgehenden Versicherung zur Teilnahme an den in § 2 genannten Produkten Sorge zu tragen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters.
§ 10 Mietfahrzeuge
Die vom Veranstalter dem Besteller zur Verfügung gestellten Mietfahrzeuge sind generell immer mit zwei Teilnehmers als Fahrern besetzt. Die Buchung eines unserer Mietfahrzeuge begründet keinen automatischen Anspruch auf die Nutzung dieses Fahrzeugs am Trainingstag. Es handelt sich lediglich um die Buchung einer Fahrzeugklasse. Falls sich kein zweiter Fahrer für das gewählte Training mit einem Fahrzeug in der Fahrzeugklasse einbucht oder alle Fahrzeuge der Fahrzeugklasse schon ausgebucht oder nicht verfügbar sind, besteht kein Nutzungsanspruch. In diesem Fall wird der Teilnehmer wird durch den Veranstalter rechtzeitig, das heißt spätestens [24 Stunden] vor dem Veranstaltungstermin darüber informiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Berechnung von Mehrkosten ein höherwertiges Fahrzeug oder gegen Erstattung der Preisdifferenz ein Preisgünstigeres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Mietpreis für die angebotenen Fahrzeuge beinhaltet die Kosten für den Treibstoff des Fahrzeugs sowie eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 2.500,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
§ 11 Änderung dieser AGB
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Wird der Besteller durch die Änderung nach Vertragsschluss schlechter gestellt, ist die Änderung nur wirksam, wenn dies aus Gründen die aufgrund technischer oder rechtlicher Veränderungen, die beim Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren geschieht und der Veranstalter diese Gründe nicht veranlasst und auch sonst keinen Einfluss auf sie hat.
(2) Die Änderung der AGB oder der Leistungsbeschreibungen auf der Website nach Vertragsschluss sind nur mit Zustimmung des Teilnehmers möglich. Sie sind nur zulässig, wenn sie zumutbar sind und aufgrund von Erhöhungen der Kosten für den Veranstalter erfolgen. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Veranstalter die aktualisierten AGB an den Teilnehmer in Textform sendet und der Teilnehmer nicht innerhalb der in der Nachricht vorgesehenen angemessenen Frist widerspricht.
(3) Im Übrigen gelten die auf der Website abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass es eines Hinweises auf etwaige Änderungen bedarf.
§ 12 Alternative Streitbeilegung
An der Online-Streitbeilegung für verbraucherrechtliche Streitigkeiten der europäischen Kommission nehmen wir nicht teil.
§ 11 Sonstiges
(2) Auskünfte werden nur nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
(3) Dem Besteller und Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei der gebuchten Veranstaltung um eine solche mit erhöhtem Gefahrenrisiko handelt. Jeder Teilnehmer der Veranstaltung nimmt auf eigenes Risiko teil.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der Unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftiger Weise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
(5)
(6) Ausschließlich anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN -Kaufrechts („CISG“). Hat der Privatkunde im Sinne von § 13 BGB seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind für ihn günstigere Normen des dortigen Rechts vorrangig.
(7) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Heidelberg. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. .
(8) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(9) Die Beschreibungen zum Schutz der Daten der Besteller werden in der Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters erläutert.